Mit dem Neuwagen zur freien Werkstatt? 

Jawohl! Und zwar ohne Garantieverlust. Dies hat die EU-Komission zur Regelung der Werksgarantie jetzt mit der Kfz-GVO 1400/2002 gesetzlich abgesichert.

Das bedeutet für Sie:

Ihren PKW mit bestehender Neuwagengarantie können Sie preiswert bei einem Meisterhaft-Partner warten und reparieren lassen.Ihre Herstellergarantie bleibt erhalten!

 

KFz-Meisterbetrieb